- Keine Körperschaftssteuer auf die Reinvestition von Gewinnen;
- Möglichkeit der Fernverwaltung des Unternehmens von jedem Ort der Welt aus dank der elektronischen Unterschrift.
- Übersichtliches elektronisches Meldesystem zur Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Investoren in Lettland zu erhalten;
- Einfacher Prozess der Unternehmensregistrierung, der die administrativen Hürden für Unternehmen reduziert.
- Günstige Holdingregelungen für den effizienten Erhalt und die Auszahlung von Dividenden.
Rechtsformen für die Unternehmenseintragung:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ist die beliebteste Form.
- Aktiengesellschaft (Joint Stock Company, JSC).
- Einzelkaufmann (IC).
- Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens.
- Niederlassung eines ausländischen Unternehmens.
Anforderungen an das genehmigte Kapital:
Volles genehmigtes Kapital - von 1 ab 2800 Euro .