Eine Scheidung beim Notar ist nur möglich, wenn beide Ehepartner damit einverstanden sind und sich über die Bedingungen der Scheidung einigen können. Die Ehe kann auch dann geschieden werden, wenn die Ehepartner im Ausland leben.
Eine Scheidung beim Notar ist nur möglich, wenn BEIDE Ehepartner der Scheidung zustimmen. Wenn es minderjährige Kinder gibt, muss eine Einigung über das Sorgerecht und den Wohnort des Kindes, Besuchsrechte und Unterhalt erzielt werden. Wenn gemeinsames Eigentum vorhanden ist, muss eine Vereinbarung über dessen Aufteilung getroffen werden. Die Ehe wird frühestens 30 Tage nach Einreichung des Antrags geschieden.